Es geht um die Kohle unter Lützerath!

Es geht um das CO2, das bei der Verstromung der Kohle,

die sich in der Erde unterhalb von Lützerath befindet, in die Atmosphäre gelangt. Daher wird zu viel über die Proteste geschrieben und im Vergleich dazu viel zu wenig über die Herausforderungen, um die es wirklich geht! Die Proteste sind wichtig, es gilt auf die Probleme aufmerksam zu machen. Wichtiger ist jetzt der Dialog, der sich auf die Ziele und Maßnahmen konzentriert, die wir erreichen bzw. umsetzen müssen.

Die Herausforderung ist der von den Menschen verursachte Klimawandel, die existentielle Bedrohung alles Lebens auf der Erde! Fast alle Staaten haben sich völkerrechtlich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens verpflichtet, die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen. Dazu kann man das CO2-Budget, d. h. die Summe an CO2-Emmissinnen (die anderen Klimaschädlichen Gase als CO2-Äquivalente mit eingeschlossen) errechnen, die uns noch zur Verfügung stehen, um das Ziel nicht zu verfehlen.

Am 20. November 2021 hatte der Kreisparteitag des SPD Kreisverbandes Mettmann auf Antrag der AG SPD 60 plus den Antrag „Einhaltung der Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens“ beschlossen, der auch unverändert von der NRWSPD übernommen wurde. Der Text des Antrages kann hier nachgelesen werden:


Antrag: Einhaltung der Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens

Die NRWSPD wird aufgefordert, das „Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen“ vom 1. Juli 2021 zu ersetzen bzw. zu überarbeiten, so dass die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 ergeben, und die Vorgaben des Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2021 zum Schutz zukünftiger Generationen, erfüllt werden.

Dabei reichen Zielsetzungen z. B. Klimaneutralität bis spätestens 2045 nicht aus. Das Land NRW soll sich zu einer „pariskonformen“ Begrenzung der CO2-Emissionen verpflichten. Diese Verpflichtung wird eingehalten, wenn das Land NRW nur noch 0,9 GT CO2 bzw. CO2-Äquivalenzen ausstößt. Dazu sind die geeigneten Maßnahmen zu definieren, umzusetzen und die Fortschritte zu monitoren.

Begründung:

Der durch den Menschen verursachte Klimawandel ist die größte Herausforderung der Menschheit und ist eine existentielle Bedrohung alles Lebens auf der Erde.

Im Jahre 2015 wurde in Paris das Klimaabkommen von über 190 Staaten vereinbart. Mit der Ratifizierung haben sich die Staaten völkerrechtlich verpflichtet, die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad möglichst auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Das Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 stellt fest, dass die Freiheitsrechte der zukünftigen Generationen durch den Klimawandel bedroht sind. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesrepublik reichen nicht aus, die Regierung muss nachbessern. Dabei folgt das Bundesverfassungsgericht weitgehend dem sognannten „Budget-Ansatz“ der aufzeigt, wieviel Treibhausgase wir noch in die Atmosphäre entlassen können, bis wir das 1,5-Grad-Ziel reißen.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)1) stellt im UMWELTGUTACHTEN 2020 „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa (Redaktionsschluss: Januar 2020)“, Seite 10, fest:

„Legt man den deutschen Anteil an der Weltbevölkerung zugrunde und vernachlässigt die historischen Emissionen, beträgt das ab 2020 verbleibende CO2-Budget für Deutschland maximal 6,7 Gigatonnen CO2. Es bezieht sich
auf eine maximale Erderwärmung von 1,75 °C mit einer 67%igen Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung. Das deutsche anteilige Budget mit einer 50%igen Wahrscheinlichkeit, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen,
beträgt 4,2 Gigatonnen CO2 ab 2020.“

Um die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen, ergibt sich für das Land NRW in Bezug auf die Einwohnerzahl ein anteiliges CO2-Budget von 0,9 GT CO2 bzw. CO2-Äquivalenzen.

1) Der Sachverständigenrat für Umweltfragen, auch bekannt als Umweltrat, ist ein wissenschaftliches Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung. Der SRU begutachtet die Umweltsituation in Deutschland
          und berät die  Bundesregierung hinsichtlich ihrer zukünftigen Umweltpolitik.